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Die EU hat 2024 den EU AI Act verabschiedet, dessen Pflichten schrittweise wirksam werden. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren. Für Telefonagenten sind vor allem zwei Punkte wichtig:
  • KI-Hinweis — Gesprächspartner sollten zu Beginn erkennen können, dass sie mit einer KI und nicht mit einem Menschen sprechen.
  • Audioaufzeichnung — Falls Du Gespräche als Audio aufzeichnest, sollten die Gesprächspartner auch darüber informiert werden.

KI-Hinweis

Am einfachsten stellst Du Deinen Agenten direkt in der Begrüßung als „KI-Assistent” vor. Der Hinweis sollte in jedem Fall fallen, bevor das Gespräch zum eigentlichen Thema übergeht oder Dein Gesprächspartner sensible Informationen preisgibt. Charlie, Dein Agent Builder direkt in der App, kennt die rechtlichen Anforderungen und die passenden Formulierungen. So kann er Begrüßung und Hinweistexte direkt aktualisieren und prüft beim Veröffentlichen außerdem, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Audioaufzeichnung

Wenn Du Gespräche als Audio aufzeichnest, muss der Gesprächspartner in jedem Fall bereits zu Gesprächsbeginn darüber informiert werden. In Deutschland ist für eine Audioaufzeichnung auch eine explizite Einwilligung erforderlich. In telli lässt sich die Audioaufzeichnung ganz einfach von der Einwilligung des Gesprächspartners abhängig machen — so wird nur bei Zustimmung aufgezeichnet. Für Duo-Agenten ist die Abfrage der Einwilligung vorübergehend nicht verfügbar. Wenn dein Agent eine Einwilligung zur Aufnahme voraussetzt, bleibt die Aufnahme ausgeschaltet und telli überspringt die Einwilligungsfrage.
Rechtlicher HinweisDiese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Du bist selbst dafür verantwortlich, die für Deinen Einzelfall geltenden Anforderungen zu prüfen und einzuhalten.